Kennen Sie das? „Och nö, nicht schon wieder. Muss das wirklich sein?“ Eine häufige Reaktion auf das ungeliebte Thema Verfahrensdokumentation. Wir haben die aktuellen Veröffentlichungen zu dem Thema (insbesondere auch im Bereich der Social Media) ausgewertet und können sagen: Ja, es muss sein. 

Der Inhalt der Verfahrensdokumentation (VFD) wird von der Finanzverwaltung für jeden Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen gefordert. Somit ist die Verfahrensdokumentation Pflicht! Dies wird in der GoBD seit 2015 (das „verflixte 7. Jahr“ geht gerade zu Ende) gefordert. Deshalb braucht jeder Unternehmer und jeder Freiberufler eine Verfahrensdokumentation.

Unabhängig davon, ob Sie ein ECM – wie z.B. ELO – einsetzen, ist es im Interesse des Unternehmens seine Prozesse zu kennen und zu dokumentieren. Die wichtigsten Themen werden im letzten Workshop des Jahres [07. – 08. Dezember 2022; online-Veranstaltung ] behandelt. Prüfen Sie in Ihrem Unternehmen doch einmal, ob zu den wichtigen Teilbereichen bereits Informationen vorliegen:

  • Belegablage
  • Prozessbeschreibung (Zahlungsverkehr)
  • Dokumentation zum Ersetzenden Scannen
  • Dokumentation zur Kassenführung (sofern vorhanden)
  • Corona Dokumentation (Änderung der Prozesse, Änderung Steuersatz)

Eine Prozessdokumentation erstellen und pflegen ist ein Gewinn für das Unternehmen keine unnötige Belastung. Vielleicht bietet es sich an zum Jahreswechsel 2022/2023 Ihr Projekt Verfahrensdokumentation aufzusetzen, damit Sie in den nächsten Monaten Ihre Vorbereitungen treffen können.  Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Selbstverständlich sind Mitarbeitende aller Unternehmen und ELO-Kunden herzlich eingeladen – nicht nur die Kunden der id-netsolutions Digital Solutions GmbHSollten Sie an dem genannten Termin nicht teilnehmen können oder eine individuelle Schulung für Ihr Unternehmen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

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